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Anwälte an der Schnittstelle von Recht und Macht - 17 Porträts
Lesen: "Von einnehmendem Wesen" - Karl Lüönd über Werner Stauffacher
Umtriebig, schillernd, umstritten. Die Wahrnehmung dieses Wirtschaftsanwalts durch die öffentliche (bzw. die veröffentlichte) Meinung ist mehrheitlich unwirsch. Aber aus solchen Reibungen scheint Werner Stauffacher Energie zu beziehen. Hartnäckig streitet er um seinen Ruf und um anderes, das ihm wichtig ist. Und lustvoll setzt er sich mit den Medien auseinander – eine Liebe, die nicht wirklich auf Gegenseitigkeit beruht.
Bruno Glaus, Karl Lüönd: Läufer, Mietmaul, König
ISBN 3-280-06056-7
Verlag Orell Füssli AG, Zürich
Werner Stauffacher
«Die Linken haben die richtigen Ziele, aber die falschen Mittel.»
«Ohne Druck bewegt sich nichts, und mit Geld kann man am einfachsten Druck machen.»
«Die meisten Anwälte sind Für-Sprecher; wofür sie sprechen, ist ihnen eigentlich egal. Man könnte sie auch ‹Mietmäuler› nennen.»
«Eigentlich kann man nur einem reichen Anwalt trauen.»
Worte von Werner Stauffacher. Er ist als Anwalt nicht nur reich geworden, sondern vor allem bekannt wie ein bunter Hund. Neun von zehn Standeskollegen würden sich dagegen wehren, dass nur schon ihr Name in den Medien genannt wird. Zudem ist, wenn es um Werner Stauffacher geht, der Ton in der veröffentlichten Meinung in der Regel unfreundlich. Die «SonntagsZeitung» zum Beispiel beschrieb ihn am 2. April 2000 als «äusserst schillernde Figur. Ein hervorragender Macher sei er, aber kein brillanter Jurist. Stauffacher gilt überdies als grosser Charmeur, als begabter Blender und als gewiefter Drahtzieher. (…) Verschiedene laufende Verfahren haben seinen Ruf arg ramponiert.» Was für andere einer öffentlichen Hinrichtung gleichkäme, scheint Stauffacher nicht viel auszumachen. Er exponiert sich in umstrittenen Mandaten, setzt sich der Kritik aus, antwortet, schreibt Gegendarstellungen. Manchmal klagt er auch. Gelegentlich müssen dann unachtsame Journalisten zurückkrebsen, und ihre Verlage müssen zahlen. Die Genugtuungssummen, die er dabei herausholte, liess Werner Stauffacher wiederholt dem Verein für Qualität im Journalismus als Spende zukommen. Er hat eben nicht nur gute Nerven, sondern auch einen ausgeprägten Sinn für Ironie.
Streiten ist der Beruf des Anwalts. Seit bekannt ist, dass sich dieser Stauffacher auch in eigener Sache zu wehren weiss, benützen die Redaktionen die geläufigen Unterstellungsvokabeln, die ihnen die Verlagsjuristen gerade noch durchgehen lassen. Am häufigsten wird Werner Stauffacher «umtriebig», «schillernd» und «umstritten» genannt. Mit dem in diesen Leerformeln enthaltenen Generalverdacht scheint Stauffacher ganz gut leben zu können. Die Folge solcher Angriffe und Unterstellungen sei immer wieder gewesen, dass ihm noch bessere Mandate angetragen worden seien. «Den Leuten, auf die es wirklich ankommt, ist Publizität ziemlich egal. Sie achten darauf, ob einer etwas bewirkt und bewegt.»
Werner Stauffacher lacht. Er lacht gern und oft und mit der Sicherheit eines Mannes, der in sich selber ruht. Er ist das, was man eine strahlende Erscheinung nennt: weisshaarig, braun gebrannt, Typ Gentleman-Golfer, Bewegungsmensch. Golf spielt er übrigens nicht, dafür joggt er jeden Morgen zwischen vier und fünf Uhr, meist allein.
Sich ständig bewegen und die Dinge bewegen wollen: Das muss es sein, was diesen Mann regelmässig an die Grenzen seines Metiers führt und nicht selten weit darüber hinaus. Ihm gehe auf die Nerven, sagt er, «dass der klassische Anwalt immer hinterherkommt, wie ein Archäologe, der die Scherben zusammenliest und daraus ableitet, was andere gemeint und gemacht haben. Lieber nehme ich eine Idee vorweg oder stelle eine Organisation, ein Unternehmen auf die Beine.»
Mit sechzig Jahren und nach einer bewegten, äusserlich extrem erfolgreichen Laufbahn ist Werner Stauffacher durchaus nicht sicher, ob er sich noch einmal für den Anwaltsberuf entscheiden würde. «Ich würde wohl eher Unternehmer werden. Das Problem der Anwälte ist doch einfach, dass sie in der Regel für bare Münze nehmen, was ihnen die Klienten erzählen. Dabei bringt man den Klienten weiter, wenn man ihm unbequem entgegenkommt. Heute früh habe ich von 6.30 bis 7.10 Uhr am Telefon einen Bankier beschworen, einen Vergleich einzugehen, den er als ungünstig empfindet. Der ist jetzt sicher ganz unzufrieden mit mir – aber er wird mit dem Vergleich mehr herausholen als mit dem Prozess, an dem ich mehr verdienen würde.»
Welcher Anwalt kann sich schon gestatten, einem vermögenden Klienten vom Streiten abzuraten? Stauffacher sagt, dass er sich diesen Luxus immer wieder leiste. Und wenn ein Klient damit ein Problem hat? «Dann ist er eben nicht mehr mein Klient. Es gibt genug Anwälte, die noch so gerne prozessieren. Bloss sind 80 Prozent aller Streitfälle unnötig.» Und weil es so schön klingt, wenn Anwälte über Anwälte lästern, zitieren wir ihn noch ein bisschen weiter: «Ich kenne viele Kollegen, die eigentlich denken wie ich, die aber gezwungen sind, Schaum zu schlagen, weil sie nahe am Existenzminimum leben. Die fanatisieren dann ihre Klienten, verlängern die Fälle und produzieren Nebenverfahren, damit die Uhr weiterläuft.»
Die fundamentalen Zweifel am Sinn des eigenen Tuns haben den Anwalt Werner Stauffacher schon am Anfang seiner beruflichen Laufbahn begleitet. Seine Biografie erklärt einiges dazu: zum Beispiel seinen enormen Antrieb, seine Eitelkeit, sein Engagement und sein (freimütig eingestandenes) Helfer-Syndrom, auch seine Hartnäckigkeit und seine auffallende Affinität zu den Medien. Und vermutlich eine gewisse Grundangst, gebändigt durch Disziplin und Arbeitssucht.
Eigentlich hat die Familie Stauffacher in ihrer Genossenschaftswohnung im Zürcher Heuried unter ihren Verhältnissen gelebt. Der Vater, ein Bauernsohn, hatte es trotz schwieriger Verhältnisse zum Ingenieur gebracht und schliesslich zum Direktor bei der Luwa der Brüder Bechtler, einer erstklassigen Adresse der alten Zürcher Industrie. Was in deren strenger Hierarchie als ordentlich und gegeben galt, machte Vater Stauffacher auch zu Hause zum Gesetz. Irgendwo auf dem Weg nach oben muss ihm aber die Lebensfreude abhanden gekommen sein.
«Mein Vater hat sich sein Leben lang schrecklich aufgeregt über alles Erdenkliche. Und er hatte die fatale Neigung, diese dauernde Empörung nach innen zu wenden, auch gegen seine Familie. Wenn er Ärger in der Firma hatte, spielte er die Auseinandersetzung am Abend nochmals durch. Meine Mutter ertrug es, denn sie war eine gehorsame Frau.» In der Familie, zu der noch eine jüngere Schwester gehört, habe ein gewalttätiges Klima geherrscht, obwohl der Sohn und die Tochter nie geschlagen worden seien, sagt Stauffacher. «Ich habe als Kind diese Mechanismen nicht durchschaut, ich hatte einfach eine ständige, riesige Angst, die aus dem Gefühl der Wehrlosigkeit und des Ausgeliefertseins kam. Ich konnte mit meinem Vater nicht reden, und er wollte das auch nicht. Wenn wir am Sonntag spazieren gingen, hatten wir Kinder zehn Meter vor oder hinter ihm zu gehen. Spazieren musste sein, denn wir waren ja eine anständige, kleinbürgerliche Familie. Aber ja nicht reden dabei. Nein, es war keine schöne Jugend.»
Den ersten Berufswunsch – Flugzeugmechaniker – entlieh sich Werner Stauffacher von seinem Onkel, einem Piloten. Das führte den Jungen auf Anraten des Berufsberaters zunächst einmal an die Oberrealschule statt ans Literargymnasium, was der Vater gerne sah. An der Maturafeier beging der junge Mann die schicksalhafte Dummheit, die seinem Leben die entscheidende Wende gab. Irgendwann an diesem besoffenen Abend beschlossen die Mitschüler, Werner auf den Namen «Pappus» zu taufen, nach Pappus von Alexandrien, was als Kompliment gemeint war: Stauffacher war nämlich sehr gut in Mathematik. Der Trunk, den sie ihm reichten und den Werner Stauffacher ebenso gierig wie unbesehen herunterstürzte, bestand im Wesentlichen aus Kölnischwasser. Auf die dumme Idee waren die Kollegen verfallen, weil Stauffacher an diesem Abend um etwas Alkoholfreies gebeten hatte; er wollte die andern nach Hause fahren. «Es brannte höllisch, aber ich wollte stark sein. Statt zu erbrechen, habe ich die Schmerzen ausgehalten.»
Anderntags das Achselzucken des Arztes: Leberschaden, irreparabel. Nach zwei Jahren, die Leber war immer grösser geworden, kam die niederschmetternde Diagnose: höchstens noch ein halbes Jahr zu leben. Es war die Zeit, als die anderen in die Rekrutenschule einrückten. Wieder diese Angst, dazu jetzt Ausweglosigkeit. Werner Stauffacher, krankheitshalber dienstuntauglich, pendelte zwischen dem Spital und der elterlichen Wohnung. Aufgeben? Sterben? Jetzt schon?
In der Spitalbibliothek las er alles, was über Leberleiden zu finden war. Irgendwo wurde dringlich zu Schulser Thermalwasser geraten. Aus der nächsten Kabine rief er den ersten Arzt in Schuls an, den er im Telefonbuch fand. «Der liess mich kommen, und vierzehn Tage später konnte ich wenigstens wieder schmerzfrei gehen. Seither lebe ich mit einer vergifteten Leber. Ich weiss, dass ich aufpassen muss und dass mein Zustand immer unstabil sein wird. Dieses Ereignis war lebensprägend für mich – vor allem die Einsicht, dass ich selbst dran schuld war.»
Das naturwissenschaftliche Studium musste Werner Stauffacher abbrechen, denn er war zu schwach, um stundenlang im Labor zu stehen. Gerne hätte er Politologie belegt, aber das wäre damals nur in Berlin möglich gewesen und nur mit einem Vater, der mitgezogen hätte. Nicht in erster Linie das Geld war das Problem, sondern die Abhängigkeit von dem Mann, der das Leben seines Sohnes mit dieser entsetzlichen Grundangst vergiftet hatte. Also verdiente Werner Stauffacher schon als Gymnasiast eigenes Geld mit Nachtschichten auf der Sihlpost. Später jobbte er als Mitarbeiter am Lokalteil der «Neuen Zürcher Zeitung».
Das Rechtsstudium war für ihn zunächst nichts weiter als eine Verlegenheitslösung. Es waren berühmte Leute, die damals, in der Zeit der 68er, die Juristische Fakultät der Universität Zürich bevölkerten. Mitstudenten waren Martin Killias, der spätere Strafrechtsprofessor, und Harro von Senger, der nicht nur Jurist, sondern auch ein berühmter Sinologe und Buchautor wurde. Moritz Leuenberger fiel vor allem durch seine hohe Stimme auf. Ein anderer Pfarrerssohn gründete zusammen mit dem späteren Gerichtsmediziner Walter Bär, mit Stephan Schmidheiny und Werner Stauffacher den Studentenring als Gegengewicht zur dominierenden linken Bewegung. Dieser besass die allgemein bewunderte Gabe, vor jedes Gremium zu stehen und aus dem Stegreif blendend zu reden. Sein Name war Christoph Blocher.
Werner Stauffacher schaute genau hin. «Das Wichtigste, was ich lernte, war: Die Linken mögen zwar die richtigen Ziele haben, aber sie haben die falschen Mittel. Die anderen hätten zwar das Geld und die Macht, um etwas zu bewirken, aber Ideen fehlten ihnen.» Früh begriff der naturwissenschaftlich vorgebildete Jusstudent die Physik der Macht: Ohne Druck, ohne das Gewicht des Geldes bewegt sich nichts. «Ich entschied mich für das Geld. Die Ideen würde ich schon mitbringen!»
Stauffacher mischte sich ein und wurde Studentenpolitiker. Bald war er Präsident des Fachausschusses der Ökonomen und Juristen. «Er war durchaus kämpferisch, vor allem in praktischen, beinahe gewerkschaftlichen Belangen», erinnert sich einer der Kommilitonen. «Er erreichte zum Beispiel, dass die Fotokopien billiger wurden und dass es offizielle Skripten von den Vorlesungen gab. Damit kam er bei den Mitstudenten gut an. Ge schätzt wurde auch sein Einsatz für blinde Jusstudenten.»
Einmal wollte einer der Professoren ihm die Skripten seiner Vorlesungen partout nicht aushändigen mit der Begründung, die Studenten müssten lernen, das Wichtige aufzuschreiben. Schlagfertig erwiderte Werner Stauffacher: «Herr Professor, ich war kürzlich in Ihrer Vorlesung – und da war alles wichtig. Aber man kann doch nicht alles aufschreiben!» «Stimmt», antwortete der geschmeichelte Gelehrte. Schon wieder hatte stud. iur. Stauffacher eine Lektion gelernt: Sag den Leuten, was sie gerne hören, und sie geben dir, was du willst.
In nur sechs Semestern schaffte Stauffacher das Lizenziat, später wurde er Doktor «summa cum laude» mit einer Dissertation über die Mitbestimmung im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft. Inzwischen war Werner Stauffacher schon verheiratet und Familienvater. Zwei Stellen wurden ihm angeboten. Prof. Dietrich Schindler suchte einen Assistenten, der das Mitbestimmungsmodell für die Universität entwickeln sollte, und Regierungsrat Prof. Hans Künzi brauchte einen Sekretär für seine Volkswirtschaftsdirektion. Stauffacher war ihm als Leiter eines Podiumsgesprächs in der Freisinnigen Partei aufgefallen. Schindler und Künzi arrangierten sich, so wurde Stauffacher Beamter. Er schrieb Rekursentscheide, vor allem für das Berufsbildungs- und das Landwirtschaftsamt und fiel im Übrigen dadurch auf, dass er sein Büro eigenmächtig mit privaten Teppichen und Bildern ausstattete.
In der Verwaltung blieb Dr. Stauffacher, bis er dreissig war. «Ich wusste, dass es nicht für ewig war, aber der Posten war gut bezahlt, und ich lernte interessante Leute aus der Wirtschaft kennen.» Eine Anstellung als Geschäftsführer in einem Industriebetrieb scheiterte wegen einer Umstrukturierung im letzten Augenblick, als Stauffacher schon gekündigt hatte. Er hielt sich mit einem Nationalfonds-Auftrag über Wasser und beschloss, Anwalt zu werden. Auch dies war wieder eine Not- und Verlegenheitslösung nach einem Schicksalsschlag!
«Gerichtspraxis hatte ich nie», erinnert er sich. Seine anwaltliche Lehrzeit brachte er bei einem «Allgemeinpraktiker» in der Stadt Zürich hinter sich. An der Anwaltsprüfung habe ihm der als listig bekannte Oberrichter Oscar Vogel einen vier Seiten langen zivilrechtlichen Sachverhalt ausgehändigt, bei dem es um die Streitschlichtung in einer Einfachen Gesellschaft ging. «Ich erinnerte mich an Vogels alten Spruch, wonach es nichts Komplizierteres gebe als eine Einfache Gesellschaft, und merkte, dass in dem ganzen Fall nur zehn Zeilen wirklich wichtig waren; den Rest hatte Vogel bloss hingeschrieben, um die Kandidaten zu verwirren. Mit Glück bin ich nicht in die Falle getappt.» Alle anderen Kandidaten fielen durch. Stauffachers schriftliche Note war so gut, dass ihm der mündliche Prüfungsteil erlassen wurde.
Sein erstes Büro bezog Rechtsanwalt Stauffacher als Untermieter einer Physiotherapeutin an bester Zürcher Adresse: Rämistrasse 5 beim Bellevue, direkt über der berühmten Buchhandlung Oprecht, aber ohne Besprechungszimmer. Seine ersten Klienten empfing er deshalb immer in Restaurants, je nach Gewicht der Mandate entweder im bodenständigen «Vorderen Sternen» oder in der vornehmen «Kronenhalle».
Die Produktivkraft der Publizität – selbst in der damals noch von strengen Standesregeln umzingelten Welt der Advokatur – lernte der junge Anwalt kennen, als er für die Studentenschaft einen Musterprozess gegen den Buchhändler- und Verlegerverband gewann und einen kartellwidrigen Rabatt von 10 Prozent auf wissenschaftliche Bücher erstritt. Der unterlegene Gegenanwalt war eine Koryphäe des Kartellrechts. Unschwer zu erraten, dass es der siegreiche Newcomer selbst war, der für das Bekanntwerden dieses bahnbrechenden Urteils sorgte.
«Wo Stauffacher ist, da gibt es ‹Lämpen›», lästerte einmal ein Anwaltskollege. In der Tat: Kontroverse und publizitätsträchtige Mandate und der draufgängerische, auch den Medien gegenüber gesprächige Anwalt zogen sich gegenseitig an. Von 1979 bis 1985 amtete er neben seiner Anwaltstätigkeit als Zentralsekretär der Pro Juventute. Es war nicht nur die Zeit einer unzimperlich durchgepeitschten Reorganisation des Hilfswerks, sondern auch der Aufarbeitung einer der schlimmsten historischen Erbschaften der modernen Schweiz. Sie ist unter dem Stichwort «Kinder der Landstrasse» aktenkundig geworden und betraf das Schicksal von Hunderten von Kindern des fahrenden Volks, die von der früheren Pro Juventute im Namen eines engstirnig-kleinbürgerlichen Lebensmodells aus ihren Familien gerissen und gewaltsam fremdplatziert worden waren. Dass dabei nachträglich Abgründe von Unmenschlichkeit und sogar klare Delikte zum Vorschein kamen, hat der Pro-Juventute Funktionär Stauffacher offensiv bekannt gemacht und im Namen der Organisation dafür auch öffentlich um Entschuldigung gebeten. Dann holte er seine Studienfreunde Schmidheiny und Blocher in die Stiftungsgremien.
Kritiker, denen dieser offensive Kurs nicht gefiel, griffen ihn unter der Gürtellinie an. Werner Stauffacher war zu dieser Zeit in eine langwierige Kampfscheidung verwickelt, die damit endete, dass ihm die vier Kinder zugesprochen wurden. Das bedeutete auch organisieren und geizig sein mit der Zeit. Oft habe er sich am frühen Abend von Zusammenkünften abgemeldet mit der Bemerkung, er habe noch eine Sitzung in Stäfa – was stimmte. «Ich wohnte schon damals dort, und die Sitzung hatte ich mit meinen Kindern, auf dem Fussboden.» Werner Stauffacher heiratete später ein zweites Mal. Aus beiden Ehen hat er zusammen sieben Kinder. Eines davon ist früh verstorben. Er widerspricht nicht, wenn man ihn als Familienmenschen bezeichnet. Frau Verena und die inzwischen erwachsenen Kinder bestätigen das lebhaft. Sie sagt: «Seine bedingungslose Liebe zur Familie ist mit die Triebfeder für seinen steten Drang nach vorne und in hohem Mass dafür verantwortlich.»
«Umtriebig»: Stauffacher initiiert und gründet am laufenden Band, im wirtschaftlichen wie im sozialen Bereich. 1990 rief er die Schweizerische Schutzgemeinschaft für enteignetes und nachrichtenloses Vermögen (SGV) ins Leben. Deren Ziel war ursprünglich, nach dem Fall der Berliner Mauer die in der ehemaligen DDR blockierten Schweizer Vermögenswerte zu mobilisieren oder wenigstens von der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des SED-Staats Schadensersatz erhältlich zu machen. Nach eigenen Angaben hat die SGV in all den Jahren weit über tausend Fälle bearbeitet und rund zwei Milliarden Franken herausgeholt. Den Begriff der «nachrichtenlosen Vermögen» hat sie bewirtschaftet, lange bevor er in anderem Zusammenhang geläufig wurde.
Niemand wundert sich darüber, dass diese Vereinsstruktur auch zu einem hervorragenden Schleppnetz für lohnende Mandate wurde. Stauffacher schildert die Standardsituation, die er immer wieder antraf, so: «Da gab es Firmen, Banken und Privatpersonen, die Grundstücke, Grundschuldforderungen, Hypotheken, Darlehen, betriebliche Beteiligungen, Aktien und Staatsanleihen besassen. Manche wussten nicht einmal mehr genau, was ihnen einmal gehört hatte. Die meisten hatten ihren Besitz längst abgeschrieben. Als ich ihnen anbot, die alten Guthaben einzutreiben, lachten sie mich erst aus. Dann hiess es: Gut, machen Sie nur, aber wir bezahlen Ihnen nichts. Schliesslich einigte man sich auf Provisionen im Erfolgsfall, der häufig und manchmal mit nur wenig Anstrengung eintrat.
«Die Leute hatten natürlich Freude, wenn unverhofftes Geld kam; daraus ergaben sich neue Beziehungen und Mandate, auch für wichtige Firmen. Die Transmissionsriemen sind immer persönliche Vertrautheit und gemachte Erfahrungen. Da ist es doch egal, was über einen geschrieben wird.»
Erfolg erzeugt Erfolg. Stauffacher machte aus seiner Kontaktkartei nebenbei ein globales Netzwerk Deutsch sprechender Anwälte; inzwischen sind deren tausend vorgemerkt. Wer zum Beispiel auf Sumatra einen Deutsch sprechenden Rechtsbeistand braucht, kommt fast zwangsläufig mit Stauffacher ins Gespräch. So ergeben sich Mandate auf Gegenseitigkeit.
Ähnlich geht es mit Stauffachers alter Liebe, der Tschechischen Republik. Da hat er glänzende Beziehungen. Zu seinen Freunden gehört Vaclav Klaus, der ehemalige Ministerpräsident und heutige Staatspräsident. Zeitweise arbeiteten dessen Nichten in der Kanzlei Stauffacher. Der Anwalt macht sich anheischig, er habe Mitte der Neunzigerjahre dem damaligen schweizerisch-niederländischen Konsortium TelSource den Zuschlag für eine Beteiligung an der tschechischen Telecom vermittelt. Um das Honorar wird seit Jahren prozessiert. Es geht um den koketten Betrag von 24 Millionen Franken. Dass Werner Stauffacher als Honorarkonsul für die Tschechische Republik tätig ist, bedeutet eine Menge Kanzleiarbeit (die entgegen dem Wortlaut des Titels nicht etwa «honoriert» wird), aber auch die Gelegenheit zu neuen hochrangigen Kontakten.
Inzwischen hat Stauffacher weiter gegründet: den Kooperationsrat Schweiz-Russland, eine weitere Business-Plattform. Älteren Datums ist der Verband Schweizerischer Erbschaftsberatung (SEB), der gemäss seinem Gründer «den Zweck verfolgt, dass jeder, der ein Testament verfasst, auch den Armen etwas gibt.» Im Beirat des Verbands sind Hilfswerke aller Art, die die Erbschaftsberatungsstellen fachlich unterstützen.
Helfen ist eine weitere Konstante in diesem bewegten Leben. Das hält Werner Stauffacher manchmal Tag und Nacht auf Trab, und in der Regel hilft er nicht nur mit Rat, sondern lässt sich die Hilfe auch etwas kosten. Ähnlich wie bei Pro Juventute verfuhr er später bei der Sanierung der Stiftung des Zürcher Obdachlosen-Pfarrers Ernst Sieber, bei dem die Nächstenliebe allemal stärker war als die Fähigkeit, eine Organisation und eine korrekte Buchhaltung zu führen. Mitunter verbindet sich Stauffachers eingestandenes Helfer-Syndrom auch mit seiner nicht standeskonformen Freude am öffentlichen Aufsehen. So macht er sich seit 1996 stark für ein Mahnmal für Journalisten, die in Ausübung ihres Berufs umgebracht worden sind, und für die Errichtung eines Hilfsfonds für deren Hinterbliebene. Als «Bürgerpflicht» bezeichnete er seine Idee, den früheren US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat wegen Verstosses gegen das schweizerische Wappengesetz zu verklagen, nachdem dieser das Schweizer Kreuz auf dem Umschlag seines umstrittenen Buches über nachrichtenlose Vermögen mit einem aus Goldbarren gefertigten Hakenkreuz in optische Verbindung gebracht hatte. Die Klage hat Anfang 2003 einiges Aufsehen erregt und dazu geführt, dass der Umschlag tatsächlich eingezogen wurde.
«Umstritten»: Wer so viel mit Erbschaften zu tun hat, könne kaum vermeiden, dass die eine oder andere bei ihm selber hängen bleibe, sagt Stauffacher, der mehr als einmal auch in der Rolle des glücklichen Erben auffällig geworden ist. Das hatte bei den zurückgesetzten Miterben und Hoffnungsträgern mitunter lange Zähne und bittere Beschwerden zur Folge – Kunststück, denn in den konkreten Fällen ging es um Goldküsten-Liegenschaften, Gemälde- und Fotosammlungen mit Millionenwerten. Natürlich wurde im Anschluss an einschlägige Berichte nicht nur in Kollegenkreisen angestrengt die Frage diskutiert, ob ein Anwalt denn überhaupt eine langjährige Klientin beerben dürfe. Dass der Debatte nicht ausschliesslich standesethische Motive zu Grunde lagen, darf doch wohl vorausgesetzt werden. Werner Stauffacher selber sagt, er habe beim Erben kein schlechtes Gewissen gehabt. Die Erblasser hätten sich eben für jahrelange Beratung und Betreuung – die oft weit über die anwaltliche Tätigkeit hinausgegangen sei – erkenntlich zeigen wollen.
In erster Instanz hat das Zivilgericht Basel-Stadt die letztwillige Verfügung einer reichen alten Dame zu Gunsten von Werner Stauffacher für ungültig erklärt – verbunden mit dem ziemlich vernichtenden Vorwurf der Bereicherungsabsicht und der Sittenwidrigkeit. Dagegen wehrt sich Stauffacher entschieden. Er hat das Urteil angefochten und das Rechtsmittel mit einem Gutachten des Erbrechtsexperten Prof. Jean Nicolas Druey unterlegt. Das Basler Gericht hielt fest, der blosse Inhalt der angefochtenen Verfügung, womit der beklagte Anwalt als Alleinerbe und Willensvollstrecker eingesetzt werde, sei «per se nicht als sittenwidrig zu bezeichnen». Der Anwalt hätte aber, so das Gericht, die Erblasserin auf ihre ursprünglichen Vererbungsabsichten (zu Gunsten wohltätiger Institutionen) aufmerksam machen und auf eine Testamentsänderung zu seinen Ungunsten hinwirken müssen. Dass der Beklagte dies nicht getan hat, wurde ihm nachträglich als Einflussnahme auf die Willensbildung durch mandatswidrige Passivität aus gelegt. Doch selbst wenn das Urteil Bestand haben sollte, wäre für die Gegenpartei noch nichts gewonnen: Es würden weitere Testamente in Kraft treten, in denen Werner Stauffacher ebenfalls als Alleinerbe eingesetzt ist. Auch diese Testamente sind allerdings angefochten worden.
«Schillernd»: Wo immer Zürcher Wirtschaftsanwälte ins Spiel kommen, fallen früher oder später die Stichworte Steuerhinterziehung und Geldwäscherei. Zwar ist das eine mit dem anderen nicht zu verwechseln. Aber vor allem ausländische Steuerbehörden pflegen so zu tun, als ob es um die Verfolgung todeswürdiger Verbrechen ginge. Werner Stauffacher, der früher gegen das Bankgeheimnis war und für die Kriminalisierung der Steuerhinterziehung eintrat, hat inzwischen Frieden mit der offiziellen schweizerischen Moral gemacht, die bekanntlich so stark ist, dass man sie als eine doppelte bezeichnen kann. Das raue Leben scheint ihn gelehrt zu haben, dass es nicht nur unter den Anwälten und Geschäftsleuten, sondern auch bei den Regierenden und Verwaltenden dieser Welt viele gibt, die die Moral im Munde führen und Bargeld meinen.
Im deutschen Müllskandal zum Beispiel ging es in den Jahren ab 2001 um den Vorwurf, Industrieunternehmen aus dem Entsorgungswesen hätten Politiker und Beamte geschmiert, um lukrative Aufträge zu erhalten. Die Gelder seien gegen fiktive Scheinrechnungen über Schweizer Tarnfirmen geflossen. Stauffacher, der als Berater angeschuldigter deutscher und schweizerischer Firmen tätig war, wurde von deutschen Steuerbehörden öffentlich der Geldwäscherei verdächtigt und deswegen auf dem Rechtshilfeweg von Zürcher Untersuchungsrichtern einvernommen. Für einen Schweizer kann so etwas unangenehm werden, vor allem, wenn er ins immer grösser werdende EU-Ausland zu reisen gedenkt, denn dort könnten Deutschlands Häscher zupacken. Ziemlich erbost sagt Werner Stauffacher: «Der deutsche Staatsapparat greift systematisch und ohne materielle Grundlage den guten Ruf schweizerischer Anwälte an, um sie zur Kooperation zu bewegen. Unter dem Vorwand der Beamtenbestechung wird versucht, ganze Firmen lahm zu legen und deren Akten zu beschlagnahmen. Aus jeder firmeninternen Bewertungsdifferenz wird eine Geldwäscherei oder ein Steuerbetrug konstruiert. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun, nur noch mit der Heimtücke eines gefrässigen Staatsapparats, der auf Geld aus ist.» Was ja auch Stauffacher in diesem Fall nicht verschmäht hat. Unwidersprochen blieben Berichte, wonach er das gesamte Honorar für dieses komplexe Mandat auf fünf Jahre im Voraus verlangt und kassiert habe: zehn Millionen Franken. Was aber, wie er einschränkend zu bedenken gibt, brutto zu verstehen sei, denn davon müssten nun jahrelang andere Anwälte, Gutachter und hohe laufende Kosten beglichen werden. «Wenn eine grosse Wirtschaftsprüfungsgesellschaft solche Tarife verlangt, zuckt niemand mit der Wimper. Aber bei einem Anwalt sagen sich die Strafverfolger doch einfach: Wenn es um solche Beträge geht, muss etwas Kriminelles dahinterstecken.»
Dabei hat Werner Stauffacher gerade in seiner längsten und schwierigsten Affäre alles daran gesetzt, um jeden bösen Anschein der Geldwäscherei zu vermeiden und aktiv zu deren Bekämpfung beizutragen. Um genau zu sein: Weil er – «aus Übereifer», wie ihm das Zürcher Obergericht in einem ersten Urteil zugestand – alles recht machen wollte, soll er straffällig geworden sein.
Es ging um das angebliche «Erschleichen einer Falschbeurkundung», dem eine komplizierte Geschichte zu Grunde lag. (Stauffacher liess sie übrigens von Thomas Illi aufschreiben und als Buch veröffentlichen: «Die Akte S. – Ein Wirtschaftsanwalt im Visier der Justiz», Orell Füssli, Zürich 2001).
Der Anwalt hatte einen schwerreichen palästinensischen Klienten mit jordanischem Pass, für den er treuhänderisch zwei Firmen führte. Obwohl Verwaltungsratspräsident, habe ihn der Klient über die Tätigkeit der Firmen im Unklaren gelassen, sagte Stauffacher später vor Gericht aus. Schliesslich kam es zum Streit. Der Jordanier entzog Stauffacher das Mandat. Der aber wollte Klarheit haben – auch um sich selbst vor dem Vorwurf der Geldwäscherei zu schützen, wie er betonte. Mit einem juristischen Trick entmachtete Stauffacher seinen Klienten, indem er seine formelle Stellung als Verwaltungsratspräsident nutzte, um bei beiden Firmen unter Benutzung der hinterlegten Inhaberaktien Universalversammlungen durchzuführen und neue Gesellschaftsorgane wählen zu lassen. Der Hintergrund, in Stauffachers Darstellung: Er habe befürchtet, die beiden Firmen würden für Geldwäscherei, eventuell gar für den Drogenhandel missbraucht. Er habe freie Hand haben wollen für eine Untersuchung der Geschäftstätigkeit der Firmen durch ein Treuhandunternehmen. Da die formellen Vorgänge jeweils auf einem Zürcher Notariat beglaubigt wurden, resultierte daraus schliesslich die Strafanzeige des erbosten Investors wegen «Erschleichung einer Falschbeurkundung» und Urkundenfälschung. Nach beinahe zehnjährigem Verfahren und im vierten Anlauf sind die Vorwürfe gegen den Anwalt vom Tisch; dieser Freispruch ist inzwischen rechtskräftig.
Was hat Ihnen am meisten Erfolg gebracht, Herr Stauffacher?
«Die eigenen Ideen. Das, was ‹man› als Anwalt eigentlich nicht tut. Die Schutzgemeinschaft war so eine Idee. Mit dem Erfolg kamen die Kontakte und die Empfehlungen.»
Was lehnen Sie ab?
«Mandate, von denen ich weiss, dass sie jemand anders besser macht.»
Was können Sie besser als andere?
«Die ganze, nicht nur die juristische Dimension eines Problems erfassen. Den Leuten die Wahrheit sagen, auch wenn es ihnen vielleicht nicht passt. Und je komplizierter der Fall ist, desto besser für mich. Ausserdem stehe ich früher auf und arbeite mehr als andere.»
Haben Sie ein Helfer-Syndrom?
«Sicher. Leute, die schwach sind, machen mich wach. Ich habe ein Leben lang gelitten – wegen der Kindheit, wegen meiner Leber...
An welche Werte, ausser an die materiellen, glauben Sie?
«Für mich ist der christliche Glaube zentral, vor allem das Liebesgebot.»
Sie sind also ein gläubiger Mensch?
«Ja.»
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