Rechtsanwalt — Dr. iur. Werner Stauffacher

Den römischen Denkern ist zuzustimmen, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied bestehen kann, und dass insbesondere die allzu wörtliche, allzu spitzfindige Auslegung von Normen oft der Gerechtigkeit am meisten widerspricht. Jurisprudenz muss im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen, nicht umgekehrt.

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Archiv
14.07.2009
Fall Kirchbach
Vergleich im April 2009 geschlossen.
04.10.2007
Bundesgericht widerspricht UBI-Entscheid mit unsachlichen Argumenten
Persönliche Stellungnahme von Werner Stauffacher zu den Bundesgerichtsurteilen i.S. Schweizer Fernsehen gegen Werner Stauffacher betr. Sendung „Rundschau“ vom 12. April 2006 sowie im Fall Kirchbach.
09.02.2007
"Bundesrichter sind nicht Moralapostel"
Eine aus namhaften Rechtsprofessoren bestehende Jury der vielbeachteten Zeitschrift „plädoyer”, Magazin für Recht und Politik, hat das Bundesgerichtsurteil zur Erbunwürdigkeit von Werner Stauffacher zum „Fehlurteil des Jahres 2006” erkoren. Unter der Rubrik „Das Letzte” wurde dieses Verdikt in der neusten Ausgabe (1/07) am 7.2.07 veröffentlicht.
16.04.2006
UBI-Entscheid zum Beitrag „Streit um Erbschaft” in der Fernsehsendung „Rundschau” vom 12.4.06
Programmbeschwerde von Werner Stauffacher von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI gutgeheissen: Schweizer Fernsehen verletzt Programmbestimmungen mit dem Rundschau-Beitrag „Streit um Erbschaft”.
16.04.2006
"Erbunwürdig" — dieser Entscheid könnte auch Sie treffen
Persönliche Gedanken zu den Bundesgerichtsurteilen 132 III 305 und 132 III 315 (an den Urteilen wirkten mit: Bundesrichter Raselli und Meyer, Bundesrichterinnen Escher, Hohl, Nordmann)


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