Rechtsanwalt — Dr. iur. Werner Stauffacher

Den römischen Denkern ist zuzustimmen, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied bestehen kann, und dass insbesondere die allzu wörtliche, allzu spitzfindige Auslegung von Normen oft der Gerechtigkeit am meisten widerspricht. Jurisprudenz muss im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen, nicht umgekehrt.

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25.08.2009
Vorwurf der Erbunwürdigkeit beseitigt
Die gesetzliche Erbin von Hildegard Kirchbach hält fest: Mit der am 25.04.2009 geschlossenen Vergleichsvereinbarung im Fall Kirchbach wurden die Vorwürfe der Beteiligten wechselseitig zurück genommen. Die Entscheidungen des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22.12.2004 und die Entscheidungen des Bundesgerichts vom 06.02 und 01.03.2006 sind somit gegenstandslos geworden.

Mit anderen Worten: Die Erben haben selbst die Entscheidungen des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt und des Bundesgerichts korrigiert. Der Vorwurf der Erbunwürdigkeit von Werner Stauffacher ist somit beseitigt.

Mehr zum Fall finden Sie im Archiv/Kirchbach

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