Rechtsanwalt — Dr. iur. Werner Stauffacher

Den römischen Denkern ist zuzustimmen, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied bestehen kann, und dass insbesondere die allzu wörtliche, allzu spitzfindige Auslegung von Normen oft der Gerechtigkeit am meisten widerspricht. Jurisprudenz muss im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen, nicht umgekehrt.

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14.07.2009
Fall Kirchbach
Vergleich im April 2009 geschlossen.

In einem Vergleich sind die Parteien im April 2009 übereingekommen, dass sie die in den Prozessen erhobenen gegenseitigen Vorwürfe, insbesondere die vor Gericht geltend gemachte Behauptung der Erbunwürdigkeit, zurücknehmen.

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