Rechtsanwalt — Dr. iur. Werner Stauffacher

Den römischen Denkern ist zuzustimmen, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied bestehen kann, und dass insbesondere die allzu wörtliche, allzu spitzfindige Auslegung von Normen oft der Gerechtigkeit am meisten widerspricht. Jurisprudenz muss im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen, nicht umgekehrt.

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09.03.2009
Bankkundengeheimnis

von Rechtsanwalt Dr. Werner Stauffacher

Es ist kein Geheimnis und längst unbestritten, dass das schweizerische Bankkundengeheimnis, das an sich dem Schutz der Privatsphäre dient, Schlupflöcher bietet für den Missbrauch durch Leute, die dem Land, in dem sie leben, systematisch Steuern entziehen, die sie dort zu entrichten hätten.

Ebenso unbestritten ist, dass solch missbräuchliches Tun nur schon aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichheit aller Bürger eines Staates strafrechtlich verfolgt gehört und dass die Schweiz in solchen Fällen die erforderliche Amts- und Rechtshilfe zu gewähren hat, sofern sie ausgewiesen ist.

Es gibt aber auch Leute, auch Schweizer, die in den Staaten, in denen sie leben, umgebracht würden, wenn der dortige Fiskus wüsste, wie viel Vermögen sie in der Schweiz haben. Das betrifft sogar Menschen, die aus der Schweiz ausgewandert sind, um irgendwo auf der Welt Hilfe zu leisten.

Es gibt Leute, auch Schweizer, die im Ausland politisch verfolgt und mit exorbitanten Steuer-forderungen bedacht werden, mit dem Ziel, sie wirtschaftlich in den Ruin zu treiben.

Es gibt Leute, auch Schweizer, die im Ausland willkürlich als Steuerverfolgte gejagt werden, gegen die im Ausland künstliche Steuerforderungen kreiert werden bezüglich ihres Vermögens, das sie in der Schweiz haben, ganz einfach, weil der ausländische Fiskus gnadenlos seine Kassen füllen will.

Zum Schutz derart Verfolgter und vieler anderer korrekt handelnder Leute wurde das Bankkundengeheimnis in der Schweiz entwickelt. Es wäre falsch, ihnen diesen Schutz zu entziehen und sie mit effektiv kriminellen Steuerflüchtlingen in einen Topf zu werfen, mit dem Zweck, ihren Heimatstaaten zu ermöglichen, mit ungerechtfertigten zusätzlichen Steuereinnahmen den maroden Staatshaushalt sanieren zu können.

Vielmehr gilt es für die Schweiz, die Spreu vom Weizen konsequent zu trennen. Genauso, wie nicht jeder Asylant einfach kriminell ist, sondern viele den Schutz unseres Landes verdienen, genau so ist nicht jedes ausländische Vermögen, das in der Schweiz liegt, einfach kriminell. Es geht nicht an, dass jeder Ausländer, der sein Vermögen in der Schweiz angelegt hat, unter dem Deckmäntelchen des Aufdeckens von Steuerbetrug pauschal verdächtigt wird. Die Schweiz hat dort punktuell zu Rechts- und Amtshilfe Hand zu bieten, wo ein wirklich schwerwiegender und begründeter Betrugsverdacht besteht. Nicht jedwelche der zahllosen geringfügigen Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und den Steuerpflichtigen soll durch die Schweiz verfolgt werden. Undifferenziert und flächendeckend Daten preiszugeben, die heute noch zu Recht den Schutz des Bankkundengeheimnisses geniessen, hiesse, auch viele Personen Justizverfahren und Behördenwillkür auszuliefern, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Würde die Schweiz als Signaturstaat der Menschenrecht zur Handlangerin solchen Unrechts, stünde ihr das schlecht an.

Aus dieser Optik gesehen, muss das Bankkundengeheimnis nochmals gesetzlich präziser gefasst werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass gerade die angelsächsischen Staaten, denen unser Bankkundengeheimnis ein Dorn im Auge ist, selber über ein sehr starkes solches verfügen.

© 2007 Dr. iur. Werner Stauffacher
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