Rechtsanwalt — Dr. iur. Werner Stauffacher

Den römischen Denkern ist zuzustimmen, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein Unterschied bestehen kann, und dass insbesondere die allzu wörtliche, allzu spitzfindige Auslegung von Normen oft der Gerechtigkeit am meisten widerspricht. Jurisprudenz muss im Dienste der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen, nicht umgekehrt.

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Stauffacher Direkt
Aktuell
21.03.2007
Auszeichnung „Taten für das Allgemeinwohl” für Werner Stauffacher
Der Schweizer Anwalt und Präsident des Kooperations-Rates Schweiz|Russland Dr. Werner Stauffacher hat am 20. März 2007 in den Räumlichkeiten der Russischen Botschaft in Bern die Auszeichnung „Taten für das Allgemeinwohl” des Instituts für Europäische Integration erhalten.
09.02.2007
„Bundesrichter sind nicht Moralapostel”
Eine aus namhaften Rechtsprofessoren bestehende Jury der vielbeachteten Zeitschrift „plädoyer”, Magazin für Recht und Politik, hat das Bundesgerichtsurteil zur Erbunwürdigkeit von Werner Stauffacher zum „Fehlurteil des Jahres 2006” erkoren. Unter der Rubrik „Das Letzte” wurde dieses Verdikt in der neusten Ausgabe (1/07) am 7.2.07 veröffentlicht.
17.12.2006
„Peacemaker” — Orden für Werner Stauffacher
Zusammen mit dem russischen Kulturministers Aleksander Sokolow und anderen herausragenden Persönlichkeiten aus Politik und Kultur wurde der Schweizer Anwalt und Präsident des Kooperations-Rates Schweiz | Russland, Dr. Werner Stauffacher, mit dem Orden „Peacemaker” (Friedensstifter) in Moskau ausgezeichnet.
16.04.2006
UBI-Entscheid zum Beitrag „Streit um Erbschaft” in der Fernsehsendung „Rundschau” vom 12.4.06
Programmbeschwerde von Werner Stauffacher von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI gutgeheissen: Schweizer Fernsehen verletzt Programmbestimmungen mit dem Rundschau-Beitrag „Streit um Erbschaft”.
16.04.2006
„Erbunwürdig” — dieser Entscheid könnte auch Sie treffen
Persönliche Gedanken zu den Bundesgerichtsurteilen 132 III 305 und 132 III 315 (an den Urteilen wirkten mit: Bundesrichter Raselli und Meyer, Bundesrichterinnen Escher, Hohl, Nordmann)
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